Lagerfeuer am Ufer auf Usedom als Motiv zu den Regeln fuer Grillen auf Usedom
Offenes Feuer ist auf Usedom nur an ausdruecklich erlaubten Orten zulaessig. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Auf Usedom sind Lagerfeuer und Grillen am Strand grundsätzlich nicht frei erlaubt. Zulässig ist offenes Feuer nur dort, wo eine Gemeinde, die Forstbehörde oder ein Betreiber es ausdrücklich erlaubt und die Fläche weder Stranddüne noch Waldnähe ist. Wer einen Abend am Meer plant, sollte deshalb nicht improvisieren, sondern vorher die örtlichen Strandregeln prüfen und ergänzend weitere Strandregeln auf Usedom kennen. Der Kern der Regeln ist einfach. Am Strand gilt ein Verbot. In Küstendünen und auf Strandwällen ist Feuer ebenfalls verboten. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt darf ebenfalls weder gegrillt noch ein Feuer entzündet werden. Für Tagesgäste ist das besonders wichtig, wenn sie ihren Abend mit einem Reiseführer für Usedom planen oder sich vorab über starken Wind an Usedoms Küste informieren. 

Inhaltsverzeichnis

Was Urlauber sofort wissen müssen

Am Strand von Heringsdorf bis Karlshagen gilt ein klares Verbot

Wo Feuer und Grillen trotzdem erlaubt sein können

Wald, Dünen und Schutzgebiete verschärfen die Regeln

Wann Gemeinden Ausnahmen zulassen

Was im Urlaub praktisch sinnvoll ist

FAQ

Was Urlauber sofort wissen müssen

Wer sich nicht daran hält, riskiert mehr als nur Ärger. Im Norden der Insel nennt eine Amtsverordnung für Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz ausdrücklich ein Strandverbot für Lagerfeuer und Grillen und nennt eine Geldbuße von bis zu 500 Euro. Andere Orte regeln das über ihre Strand- und Badesatzungen ähnlich streng. 

Auf Usedom greifen mehrere Regelwerke gleichzeitig. Dazu gehören kommunale Strand- und Badesatzungen, das Naturschutzrecht für Küstendünen und Strandwälle sowie die landesweiten Waldbrandschutzregeln. Genau deshalb reicht der Satz alle machen das hier so nicht aus. Entscheidend ist immer, ob der Ort ausdrücklich freigegeben ist. 

  • Am öffentlichen Strand ist Grillen in Usedomer Seebädern in der Regel verboten.
  • In Küstendünen und auf Strandwällen darf kein Feuer entzündet werden.
  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt sind Feuer und Grillen verboten.
  • Auf Campingplätzen gelten eigene Platzordnungen.
  • Für Vereinsfeuer, Events oder Brauchtumsfeuer kann eine Anzeige oder Genehmigung nötig sein.
  • Bei hoher Waldbrandgefahr werden Ausnahmen nicht mehr erteilt.

Für normale Strandbesucher bedeutet das praktisch fast immer ein Nein zu Lagerfeuer und Holzkohlegrill am Meer. Erlaubnisse sind Ausnahmen und keine Routine. 

Die haeufigsten Fehler beim Grillen und Feuer auf Usedom

  • Der Strand wird mit einer freien Feuerflaeche verwechselt. Auf Usedom gilt am oeffentlichen Strand in der Regel ein Verbot.
  • Die Duenen werden als sicherer Randbereich eingeschaetzt. Genau dort ist offenes Feuer besonders problematisch.
  • Der Abstand zum Wald wird unterschaetzt. Auch weniger als 50 Meter bis zum Waldrand reichen fuer ein Verbot aus.
  • Eine Feuerschale wird mit einer Erlaubnis gleichgesetzt. Nicht das Geraet entscheidet, sondern der Ort und die Regel vor Ort.
  • Campingplaetze werden automatisch als Freigabe verstanden. Massgeblich ist nur die Platzordnung des Betreibers.
  • Wind und Trockenheit werden ignoriert. Gerade auf Usedom kann das Risiko dadurch deutlich steigen.
  • Spontane Gruppenabende werden ohne Rueckfrage geplant. Ohne klare Erlaubnis sollte kein Feuer vorbereitet werden.

Wer diese typischen Fehler vermeidet, erkennt schneller, wann auf Usedom offenes Feuer von Anfang an keine gute Idee ist.

Am Strand von Heringsdorf bis Karlshagen gilt ein klares Verbot

Die touristische FAQ von Usedom nennt die Regel deutlich. Grillen sowie das Abbrennen offener Feuer am Strand ist nicht erlaubt. In den Kaiserbädern verweist die Strand- und Badeordnung zusätzlich darauf, dass das Anzünden von Lager- oder Grillfeuern nicht erlaubt ist. Auch in Koserow, Zempin, Kamminke, Zinnowitz, Karlshagen und Peenemünde steht in den Satzungen, dass offene Feuer und Grillen am Strand verboten sind. 

Die Gemeinsamkeit dieser Regeln ist wichtig. Die Gemeinde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, aber nur auf schriftlichen Antrag und nur dann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Genannt werden in den Satzungen etwa Volksfeste oder Sportveranstaltungen. Für einen privaten Grillabend im Sand ist das keine Standardlösung. 

Ort oder Bereich Regel am Strand Ausnahme Wichtige Zusatzbedingung
Heringsdorf, Ahlbeck, Bansin Lager- und Grillfeuer nicht erlaubt Keine freie Strandnutzung für Feuer Maßgeblich ist die Strand- und Badeordnung der Kaiserbäder
Zinnowitz, Karlshagen, Peenemünde Offene Feuer und Grillen verboten Schriftlicher Antrag bei besonderem öffentlichem Interesse Bei Genehmigung Mindestabstand 20 Meter zum seeseitigen Dünenfuß
Koserow, Zempin, Kamminke Offene Feuer und Grillen verboten Schriftlicher Antrag möglich Genehmigte Feuerstellen nur auf festgelegtem Strandabschnitt

Die Mindestabstände in mehreren Satzungen sind präzise geregelt. Genehmigte Feuerstellen müssen mindestens 20 Meter vom seeseitigen Dünenfuß entfernt liegen. Auch zu Strandkörben, Verkaufsständen, Rettungstürmen und ähnlichen Einrichtungen sind mindestens 20 Meter Abstand einzuhalten. 

Wo Feuer und Grillen trotzdem erlaubt sein können

Erlaubt sein kann Feuer auf Usedom nur dort, wo ein Rechtstitel oder eine eindeutige Freigabe existiert. Das kann ein Privatgrundstück sein, ein genehmigter Grillplatz, eine behördlich zugelassene Veranstaltung oder ein Campingplatz mit eigener klarer Platzordnung. Alle vier Varianten haben jedoch Bedingungen.

Lagerfeuer am Ufer auf Usedom als Motiv zu den Regeln fuer Grillen auf Usedom
Offenes Feuer ist auf Usedom nur an ausdruecklich erlaubten Orten zulaessig. Foto: SN2 Networks / Redaktionsarchiv

Auf privatem Grund ist die Lage differenzierter als am Strand. Die Stadt Rostock erklärt für Mecklenburg-Vorpommern, dass Lagerfeuer auf privatem Grund keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen und grundsätzlich nicht verboten sind. Gleichzeitig weist das MV-Serviceportal darauf hin, dass je nach Ortsrecht eine Anzeige oder Genehmigung nötig sein kann und dass Lagerfeuer in Kurgebieten generell unzulässig sein können. Für Usedom mit seinen Kurorten ist genau dieser Zusatz entscheidend. 

Auf Campingplätzen gelten oft noch strengere Hausregeln. Naturcamping Usedom in Lütow erlaubt offene Lagerfeuer nur bei niedriger Waldbrandstufe und nur in den dafür vorgesehenen Feuerschalen. Der Campingplatz Ostseeblick in Trassenheide untersagt offene Kochstellen und Holzkohlegrills, erlaubt nur Gas- oder Elektrogrills und lässt ab Waldbrandstufe 3 nur noch Elektrogrills zu. Auf dem Campingplatz Zinnowitz sind Feuerschalen und andere Formen offenen Feuers verboten, ab Waldbrandstufe 3 bleibt dort auch der Grill kalt. 

  1. Prüfen Sie zuerst den Ort und nicht die Ausrüstung.
  2. Vergleichen Sie Strandregel, Dünenverbot und Abstand zum Wald.
  3. Lesen Sie bei Camping oder Ferienanlage die Platzordnung oder Hausordnung.
  4. Fragen Sie im Zweifel vorab bei Gemeinde, Kurverwaltung oder Betreiber nach.

Wer abends lieber stressfrei unterwegs sein will, findet oft bessere Alternativen über offizielle Wege, etwa bei der Planung von Anfahrt und Aufenthalt. Dabei helfen Hinweise zu Usedom ohne Auto oder zu legalen Stellflächen beim Thema Parken auf Usedom.

Situation Typische Bewertung auf Usedom Worauf es ankommt
Öffentlicher Strand Nicht erlaubt Satzungen der Seebäder und touristische Strandregeln
Küstendüne oder Strandwall Verboten Naturschutzrecht Mecklenburg-Vorpommern
Im Wald oder bis 50 Meter zum Waldrand Verboten außer genehmigter Platz Waldbrandschutzverordnung und Gefahrenstufe
Privatgrundstück Kann zulässig sein Ortsrecht, Kurgebiet, Brandschutz, Eigentümerzustimmung
Campingplatz Nur nach Platzordnung Oft nur Gasgrill, Elektrogrill oder vorgesehene Feuerschale
Volksfest oder Vereinsfeuer Nur mit Anzeige oder Genehmigung Öffentliches Interesse und örtliche Auflagen

Diese Übersicht zeigt den tatsächlichen Unterschied zwischen erlaubt und denkbar erlaubt. Der zweite Fall setzt fast immer eine aktive Freigabe voraus. 

Darf ich hier grillen oder Feuer machen?

Hinweis Bitte die Angaben auswaehlen.

Wald, Dünen und Schutzgebiete verschärfen die Regeln

Auf Usedom spielt die Nähe von Küstenwald, Dünen und sensiblen Naturflächen eine große Rolle. Nach der Waldbrandschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist es verboten, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 50 Metern vom Waldrand Feuer anzuzünden, zu unterhalten oder zu grillen. Das gilt nicht nur für klassische Lagerfeuer, sondern auch für andere feuerverursachende Handlungen. 

Noch strenger wird es bei hoher Gefahr. Wald-MV erklärt, dass Ausnahmeregelungen zum Anlegen von Feuern bei Waldbrandgefahrenstufe 4 nicht mehr erteilt werden. Die Verordnung selbst schließt genehmigte Grillplätze und Feuerstellen bei ausgelösten Stufen 4 oder 5 aus. Wer an warmen, trockenen Tagen Feuer plant, muss diese Stufen deshalb vorab mitdenken. 

Unabhängig davon gilt an der Küste das Naturschutzrecht. In Küstendünen oder auf Strandwällen ist es verboten, Feuer zu entzünden. Genau dort enden aber viele spontane Strandabende. Wer seine Feuerschale hinter den Dünen aufstellt, ist also nicht automatisch auf sicherem Boden, sondern kann direkt in ein gesetzliches Verbot geraten.

  • Kein Feuer in den Dünen.
  • Kein Grillen in Waldnähe unter 50 Metern.
  • Kein Parken auf trockenen Waldwegen oder Wiesen.
  • Bei Wind und Trockenheit keine Grauzonen riskieren.
  • Feuer und Glut vor dem Verlassen vollständig löschen.

Auch das Parken gehört zum Thema. Wald-MV weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahrzeuge nicht auf Waldwegen und trockenen Wiesen abgestellt werden sollen. Funken, heiße Fahrzeugteile und blockierte Rettungswege sind in solchen Lagen ein zusätzliches Risiko. 

Wann Gemeinden Ausnahmen zulassen

Mehrere Usedomer Satzungen nennen denselben Weg für Ausnahmen. Ein schriftlicher Antrag kann Erfolg haben, wenn am Betrieb der Feuerstelle ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Genannt werden etwa Volksfeste oder Beachvolleyballturniere. Diese Formulierung ist wichtig, weil sie private Gruppen, spontane Urlaubsrunden und normale Picknicks gerade nicht privilegiert.

Für Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer außerhalb der Strandnutzung nennt das MV-Serviceportal ebenfalls klare Anforderungen. Je nach Gemeinde muss ein Feuer angezeigt oder genehmigt werden. In Kurgebieten oder im Umfeld reetgedeckter Häuser können Lagerfeuer sogar generell unzulässig sein. Außerdem muss geeignetes naturbelassenes Holz verwendet werden. Lackiertes, beschichtetes oder anderweitig behandeltes Material ist tabu. 

Wer eine Veranstaltung plant, sollte daher nicht nach dem Motto erst aufbauen, dann fragen handeln. Auf Usedom ist der richtige Weg meist zuerst Gemeinde oder Kurverwaltung, dann Ordnungsbehörde, danach erst der konkrete Aufbau der Feuerstelle.

Was im Urlaub praktisch sinnvoll ist

Für Feriengäste ist die einfache Lösung fast immer die beste. Statt eigenes Feuer mitzunehmen, ist es sinnvoller, den Abend am offiziell freigegebenen Strand ohne Grill zu verbringen oder einen Platz zu wählen, dessen Regeln klar veröffentlicht sind. Das spart Diskussionen mit Strandaufsicht, Betreiber oder Ordnungsamt. 

Wer den Inselabend lieber ruhig plant, findet oft bessere Optionen mit kurzen Wegen, weniger Gepäck und weniger Risiko. Dazu passen Hinweise für Strandkultur auf Usedom ohne andere zu stören oder ein Überblick über schöne Spaziergänge auf Usedom. Gerade an windigen Tagen ist das oft die entspanntere Wahl.

Unterm Strich ist die Regel auf Usedom klarer, als viele Urlauber denken. Am Strand gilt meist ein Verbot. Erlaubt ist Feuer nur an ausdrücklich zugelassenen Orten und unter klaren Auflagen. Wer das beherzigt, vermeidet Bußgelder, schont Dünen und Wald und hat am Ende den ruhigeren Abend. 

Was vor dem Grillen oder Feuer auf Usedom zu pruefen ist

Wer mehrere Punkte nicht sicher mit Ja beantworten kann, sollte auf offenes Feuer verzichten.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Am Strand ist Grillen auf Usedom in der Regel verboten.
  • Offene Feuer in Dünen und auf Strandwällen sind verboten.
  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand darf nicht gegrillt oder gefeuert werden.
  • Ausnahmen am Strand sind nur mit schriftlichem Antrag und besonderem öffentlichem Interesse möglich.
  • Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 fallen genehmigte Feuerstellen praktisch aus.
  • Privatgrundstücke sind keine automatische Freigabe.
  • Campingplätze entscheiden nach eigener Platzordnung.
  • Naturbelassenes Holz ist Pflicht, Abfälle gehören nicht ins Feuer.

FAQ

Ist Grillen am Strand auf Usedom irgendwo frei erlaubt?

Nein. Die offiziellen Strandregeln und mehrere kommunale Satzungen sagen ausdrücklich, dass Grillen und offene Feuer am Strand nicht erlaubt sind. Ausnahmen sind nur im Einzelfall mit Erlaubnis vorgesehen.

Darf ich eine Feuerschale hinter den Dünen aufstellen?

Nein, wenn Sie sich in Küstendünen oder auf Strandwällen befinden. Dort verbietet das Naturschutzrecht das Entzünden von Feuer. Zusätzlich kann Waldnähe ein weiteres Verbot auslösen. 

Ist ein Lagerfeuer auf dem eigenen Grundstück auf Usedom erlaubt?

Es kann zulässig sein, aber nicht automatisch. Auf privatem Grund besteht nicht generell ein umweltrechtliches Verbot. Gleichzeitig können Ortsrecht, Kurgebiet, Brandschutz, Hausordnung und Waldabstand das Feuer ausschließen oder eine Anzeige verlangen. 

Was gilt auf Campingplätzen?

Es gilt immer die Platzordnung. Auf Usedom reichen die Regeln von Feuer nur in vorgesehenen Feuerschalen bis zu einem völligen Verbot offener Feuer. Teilweise sind nur Gas- oder Elektrogrills erlaubt, bei höherer Waldbrandstufe noch weniger. 

Welche Rolle spielt die Waldbrandgefahr?

Eine sehr große. Im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand sind Feuer und Grillen ohnehin verboten. Bei hohen Waldbrandgefahrenstufen werden Ausnahmen für genehmigte Feuerstellen nicht mehr erteilt. 

Wie läuft eine Ausnahme für ein Vereins- oder Eventfeuer ab?

In den Usedomer Satzungen ist meist ein schriftlicher Antrag vorgesehen. Das MV-Serviceportal erklärt zusätzlich, dass je nach Gemeinde eine Anzeige oder Genehmigung nötig sein kann und dass der Veranstalter für Auflagen und Brandsicherung verantwortlich ist. 

Auf Usedom ist offenes Feuer am Strand grundsätzlich tabu. Verboten sind Feuer auch in Dünen sowie im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand. Erlaubt ist Feuer nur dort, wo eine Gemeinde, die Forstbehörde oder ein Betreiber es ausdrücklich zulässt. Wer vorher Strandregel, Waldabstand und Platzordnung prüft, ist rechtlich deutlich sicherer unterwegs. 

Quelle Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Kaiserbäder Usedom, Usedom.de, Amt Usedom-Nord, Amt Usedom, Wald-MV, Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern, MV-Serviceportal, Naturcamping Usedom, Campingplatz Ostseeblick Trassenheide, Campingplatz Zinnowitz.